In § 7 Abs. 1 VVG wird dem Kunden ermöglicht - durch gesonderte schriftliche Erklärung - auf Vertragsinformationen zu verzichten. Allerdings nur bei der Übermittlung vor Antragstellung. Nach Vertragsabschluss
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mehr...Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem: die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern die Verbesserung
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