Lexikon - Verzicht auf Vertragsinformationen

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Kundenverzichtserklärung

In § 7 Abs. 1 VVG wird dem Kunden ermöglicht - durch gesonderte schriftliche Erklärung - auf Vertragsinformationen zu verzichten. Allerdings nur bei der Übermittlung vor Antragstellung. Nach Vertragsabschluss  mehr...

Verzicht auf Vertragsinformationen

In § 7 Abs. 1 VVG wird dem Kunden ermöglicht - durch gesonderte schriftliche Erklärung - auf Vertragsinformationen zu verzichten. Allerdings nur bei der Übermittlung vor Antragstellung. Nach Vertragsabschluss  mehr...

VVG-Reform

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem: die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern die Verbesserung  mehr...

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