Im Versicherungsbereich versteht man unter Eigenbewegung eine willentliche Kraftanstrengung. Eigenbewegungen, die ohne ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis stattfinden, werden
mehr...Um der Definition von Unfall im Versicherungsinne zu entsprechen, müssen Kräfte, die außerhalb des eigenen Körpers liegen, auf den den eigenen Körper Einfluß nehmen. Ob es sich dabei um mechanische, chemische,
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