Lexikon - Versicherungsvertragsgesetz

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Abkürzungen

AG: Arbeitgeber AN: Arbeitnehmer BAFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BU: Berufsunfähigkeit BUZ: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung BV: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung  mehr...

Direktanspruch

Hat ein Geschädigter einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Schadensverursachers, wird die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erleichtert. Ein solcher Direktanspruch war bisher nur für  mehr...

Klageaussschlussfrist

Die Klageausschlussfrist besagt, dass der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Versicherungs-Leistungen innerhalb von 6 Monaten geltend machen muss, nachdem der Versicherer die Leistungsübernahme schriftlich  mehr...

Risikofaktoren

Bei Abschluss einer Versicherung sind nicht nur die im Antrag gestellten Fragen zu beantworten. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass alle bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr  mehr...

Transparenzgebot

Das Transparenzgebot ist anwendbar, wenn ein Vertragspartner dem Vertrag (auch dem Rechtsschutzversicherungsvertrag) vorformulierte Vertragsbedingungen zu Grunde legt. Eine Vertragsklausel ist u. a. dann  mehr...

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das derzeit geltende VVG besteht in wesentlichen Teilen bereits seit 1908. Eine Reform des VVG wurde nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der EU-Vermittlerrichtlinie notwendig. siehe:VVG-Reform  mehr...

Verzicht auf Beitragserhöhung nach § 163 VVG

Gerät ein Versicherer in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, hat er nach Maßgabe des § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Recht, den Tarifbeitrag zu erhöhen. Es gibt Versicherer, die auf dieses  mehr...

Verzicht auf Beitragserhöhung nach §163 VVG

Gerät ein Versicherer in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, hat er nach Maßgabe des § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Recht, den Tarifbeitrag zu erhöhen. Es gibt Versicherer, die auf dieses  mehr...

VVG-Reform

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem: die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern die Verbesserung  mehr...

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